Zu den klassischen Kunden der privaten Krankenversicherung gehören Beamte, Selbständige sowie gutverdienende Arbeitnehmer.
Privat versichern kann sich nur, wer nicht versicherungspflichtig ist: Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze. Wer für den Zeitraum eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) überschreitet, kann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich alternativ privat versichern.
Wird jemand als privat Versicherter wieder versicherungspflichtig, weil sein Einkommen unter die Pflichtgrenze sinkt, kann er sich auf eigenen Wunsch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können dieses auch privat Versicherte, die arbeitslos werden oder eine Teilzeitstelle antreten. Im Hinblick auf die Zukunft sollte dieser Schritt gut überlegt sein, denn wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, kann nur schwer zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
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