Assekuranz Service Voltmer e.K.

Private Krankenversicherungen

Die private Krankenversicherung

Zu den klassischen Kunden der privaten Krankenversicherung gehören Beamte, Selbständige sowie gutverdienende Arbeitnehmer.

 

Privat versichern kann sich nur, wer nicht versicherungspflichtig ist: Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze. Wer für den Zeitraum eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) überschreitet, kann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich alternativ privat versichern.

 

Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Private Zusatz - Krankenversicherung

Arbeitnehmer also Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr nicht übersteigt, sind in der gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Somit besteht hier nicht die Möglichkeit der privaten Krankheitsvollversicherung.

 

Wer sich dennoch sich zusätzliche Leistungen sichern will, kann dieses mit einer privaten Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung erreichen. Schon Millionen Menschen nutzen in Deutschland eine solche Zusatzversicherung. Auch Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung können diese Möglichkeit wählen.

 

Beispiele hierfür sind:

  • Zahnzusatz Absicherungen
  • Heilpraktiker Leistungen
  • Stationäre Leistungen, freie Wahl des Krankenhaus

Restkostendeckung für Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Diese Berechtigten erhalten vom Staat eine Beihilfe zu den Krankheitskosten.

 

Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Beihilfeberechtigten selbst 50 Prozent der Aufwendungen (70 Prozent im Ruhestand), für Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Die private Krankenversicherung bietet auf diese Beihilfe einen abgestimmte Quotentarife und ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung meist im Vorteil.

 

Beachten muss man jedoch, dass in einigen Bundesländern eigenständige Vorschriften gelten und somit abweichende prozentuale Zuschüsse zur Berechnung herangezogen werden.